Prüfumfang und Prüffristen
Die nach DGUV Vorschrift 3 § 3 notwendige Prüfung ortsveränderlicher Geräte umfasst alle Betriebsmittel, die einen Stecker haben und die man bewegen kann – mit Ausnahme der Geräte, die unter die Kategorie Maschinenprüfung nach VDE 0113 fallen. Grundsätzlich wird zwischen Erst- und Wiederholungsprüfungen unterschieden, weil der Aufwand hier merklich differiert.
Die Prüffristen für ortsveränderliche Geräte sind gesetzlich nicht konkret geregelt. Wie bei der Prüfung ortsfester Anlagen heißt es in dem entsprechenden Grundsatz lediglich, dass der Anlagenbetreiber die Verantwortung dafür trägt, die elektrischen Betriebsmittel regelkonform zu betreiben – schließlich handelt es sich um Geräte, mit denen die Mitarbeiter tagtäglich arbeiten und die zum Teil über ein erhebliches Schadenspotenzial verfügen.
Grundlage für die Festlegung des Prüfturnus ist eine Gefährdungsanalyse, die in unserem Leistungsumfang enthalten ist. Sie beinhaltet u. a. Informationen zum Alter der Geräte, zum Grad der Beanspruchung und zu den Umgebungsbedingungen. Während unter den extremen Bedingungen im Bergbau 3 Monate üblich sind, reicht in der Regel für Werkstätten ein Turnus von 1 Jahr und in Büros von 2 Jahren aus. Wenn es um elektrische Werkzeuge geht, empfehlen die Experten der Frequenz Elektro GmbH einen besonders häufigen Prüfzyklus – mindestens jedoch einen jährlichen Check zu Saisonbeginn. Die Fehlerquote ist hier oft erschreckend hoch und es wird über lange Zeiträume mit Provisorien wie z. B. improvisierten Isolierungen gearbeitet. Wird auf einer Baustelle bei Kontrollen der Berufsgenossenschaft ungeprüftes Werkzeug identifiziert, kann das nach einer ersten Verwarnung Sanktionen bis zum Verlust des Auftrags mit sich bringen.
Nach der Erstprüfung legen unsere Elektrofachkräfte gemeinsam mit dem Auftraggeber den nächsten Prüftermin fest. Er ist auf den Plaketten vermerkt, mit denen jedes geprüfte Betriebsmittel versehen wird.